Die neunstündige Festnahme des Greenwald-Ehemanns David Miranda war zwar rechtmäßig, aber die Gesetzesgrundlage ist unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention – so das Urteil des britischen Court of Appeal am heutigen Dienstag.
Am 18. August 2013 war David Miranda auf der Durchreise in London-Heathrow neun Stunden lang festgehalten, durchsucht und verhört worden – länger hätte die Polizei ihn auch nicht ohne Anklage festhalten dürfen. Als Lebensgefährte von Greenwald, der mit Edward Snowden zusammenarbeitet und die massenhafte Überwachung durch US-amerikanische und britische Geheimdienste öffentlich machte, wurden bei Miranda Dokumente vermutet, die die nationale Sicherheit gefährden könnten. Damit wurde er zum Terrorverdächtigen und konnte unter Abschnitt 7 des umstrittenen Terrorism Act aus dem Jahre 2000 festgehalten werden.
Der Court of Appeal urteilte jetzt, dass das Festhalten zwar rechtmäßig, aber die Gesetzesgrundlage unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sei. Im Abschnitt 7 des Terrorism Act sei kein hinreichender Schutz von journalistischem Material vorgesehen, welcher aber nach Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Menschenrechtskonvention berücksichtigt werden müsste. Der betreffende Abschnitt muss nun von der Regierung überarbeitet werden, schreibt der britische Guardian.
Bei Twitter zeigten sich David Miranda und Glenn Greenwald sehr erfreut über das Urteil:
https://twitter.com/ggreenwald/status/689403384680472576
